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Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite www.sexualaufklaerung.de

Barrierefreiheit dieser Website

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) ist bemüht, das Onlineangebot  www.sexualaufklaerung.de barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in ihrer jeweils gültigen Fassung. 

www.sexualaufklaerung.de wurde im März 2023 einem BITV/WCAG-Test unterzogen. Für den BITV-Test gilt die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) vom 21. Mai 2019. Der Test bezieht also die neuen Anforderungen der WCAG 2.1 mit ein. Der WCAG-Test basiert auf den Web Content Accessibility Guidelines 2.1 vom 5. Juni 2018.

Der durchgeführte Selbsttest basiert auf einer repräsentativen Seitenauswahl und wurde durch das Redaktionsteam sowie dem technischen Dienstleister durchgeführt. Es wurden automatisierte sowie manuelle Tests durchgeführt, wie sie unter www.bitvtest.de empfohlen werden.

Die Website ist mit den Anforderungen an die Barrierefreiheit gemäß Web Content Accessibility Guidelines 2.1 (WCAG 2.1) technisch konform und hat alle Prüfschritte mit der Bewertung „erfüllt“ oder „eher erfüllt“ bestanden.

Eingeschränkt barrierefreie Inhalte

  • PDF-Downloads: Das Angebot an barrierefreien PDF wird stets erweitert. Insbesondere ältere PDF können in noch nicht barrierefreien Fassungen verfügbar sein.
  • Bilder: Abbildungen/Grafiken (.jpg, .png), werden mit Alternativtexten erstellt. Ältere Bilder entsprechen nicht den gestellten Anforderungen. Die Redaktion bemüht sich, dies fortlaufend sicherzustellen und ungeeignete Alternativtexte nachträglich anzupassen.

Diese Internetseite wird im laufenden Prozess der technischen und redaktionellen Arbeit kontinuierlich weiter verbessert. Weiter gehören zur Grundlage laufende Bewertungen in Form von im Produktionsprozess implementierten BITV/WCAG-Selbstbewertungen.

Diese Erklärung wurde am 11.04.2023 erstellt.

Feedback und Kontakt

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.sexualaufklaerung.de aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Barriere melden((Link zur Formular-Seite Barriere melden)) 

Schlichtungsverfahren

Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.

Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.

Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen. 

Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen 
Mauerstraße 53 
10117 Berlin

Telefon: +49 (0)30 18 527-2805
Fax: +49 (0)30 18 527-2901
E-Mail: info(at)schlichtungsstelle-bgg.de 
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de

 

 

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